Die LARI ist dafür verantwortlich, dass alle alle Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens an LARI-Mitgliedsorganisationen und in Bezug auf vom FNR geförderte Forschungsprojekte unabhängig untersucht werden.
Um sicherzustellen, dass die Untersuchungen und Ermittlungen unabhängig, unparteiisch und unvoreingenommen durchgeführt werden, unterhält die LARI die Nationale Kommission für die Integrität der Forschung (CRI).
Die CRI ist ein unabhängiger Ausschuss innerhalb der LARI und setzt sich aus renommierten internationalen Experten für Forschungsintegrität mit unterschiedlichem disziplinärem und geografischem Hintergrund zusammen.
Derzeit besteht die CRI aus sieben Mitgliedern (weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Über uns).
Wie die CRI arbeitet, insbesondere wenn es um die Behandlung von Vorwürfen von Fehlverhalten in der Forschung geht, ist in der Geschäftsordnung für die Nationale Kommission für Integrität in der Forschung festgelegt.
Das wichtigste normative Leitdokument der CRI sowie der LARI im Allgemeinen ist die neueste Version des Europäischen Verhaltenskodex für Integrität in der Forschung.
Die CRI kann von jedem angerufen werden, der Kenntnis von einem Fall von Fehlverhalten in der Forschung in einer LARI-Mitgliedsorganisation oder in der von der FNR finanzierten Forschung hat oder den begründeten Verdacht hat, dass ein solches Fehlverhalten vorliegt.
Anschuldigungen können über die Plattform zur Meldung von Fällen unten auf dieser Seite oder schriftlich an den Generalsekretär der LARI gerichtet werden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Anschuldigung melden möchten, können Sie sich an den Generalsekretär der LARI wenden, um sich vertraulich beraten zu lassen.
Solche Ersuchen um Rat und Anleitung stellen keine Anschuldigung dar und werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an die CRI weitergeleitet.
Das CRI setzt sich aus Experten für Forschungsintegrität zusammen, die außerhalb Luxemburgs ansässig sind und nicht mit den LARI-Mitgliedsorganisationen oder dem luxemburgischen Forschungssystem im Allgemeinen verbunden sind.
Sie sind bei ihren Untersuchungen und Ermittlungen nicht an Weisungen der LARI-Mitgliedsorganisationen, des LARI-Verwaltungsrats oder der Mitglieder des LARI-Sekretariats gebunden.
Alle Untersuchungen und Ermittlungen werden mit Unparteilichkeit und Neutralität gegenüber den an einer Untersuchung beteiligten Parteien durchgeführt.
Die CRI handelt als Hüterin der Integrität der Forschung.
Es ist nicht der Anwalt einer der an einer Untersuchung beteiligten Parteien.
Die CRI unternimmt alle angemessenen Schritte, um sicherzustellen, dass die Ermittlungen und Untersuchungen unvoreingenommen sind.
Mitglieder der CRI, die sich in einem Interessenkonflikt befinden könnten, sind von den Ermittlungen und Untersuchungen ausgeschlossen.
Die Untersuchungen werden von den Ausschussmitgliedern geleitet, die über die größte Sachkenntnis in einem bestimmten Fall verfügen, und, falls erforderlich, von externen Experten unterstützt.
Die Aufgabe des CRI besteht darin, alle Vorwürfe von Fehlverhalten in der Forschung zu untersuchen, die sich auf Forschung beziehen, die bei LARI-Mitgliedsorganisationen durchgeführt oder von der FNR finanziert wird.
Der Aufgabenbereich der CRI beschränkt sich auf die Untersuchung von mutmaßlichem Fehlverhalten in der Forschung.
Die Geschäftsordnung der Nationalen Kommission für Integrität in der Forschung definiert Fehlverhalten in der Forschung als eines oder mehrere der folgenden Dinge:
(i) Fälschungen, Verfälschungen und/oder Plagiate beim Vorschlagen, Durchführen oder Überprüfen von Forschungsarbeiten oder bei der Berichterstattung über Forschungsergebnisse.
a.
Fälschung bedeutet, Daten oder Ergebnisse zu erfinden und sie so aufzuzeichnen, als ob sie echt wären.
b.
Fälschung ist die Manipulation von Forschungsmaterialien, Geräten, Bildern oder Prozessen oder das unberechtigte Ändern, Weglassen oder Unterdrücken von Daten oder Ergebnissen.
c.
Ein Plagiat ist die Verwendung von Worten, Arbeiten oder Ideen anderer Personen, ohne die ursprüngliche Quelle zu nennen.
(ii) Andere inakzeptable Forschungspraktiken, die den Forschungsbericht verfälschen oder die Integrität des Forschungsprozesses oder der Forscher beeinträchtigen könnten.
Folglich werden andere Formen des Fehlverhaltens als Fehlverhalten in der Forschung von der CRI nicht untersucht.
Zu den anderen Formen des Fehlverhaltens gehören unter anderem Einschüchterung am Arbeitsplatz, Diskriminierung, Mobbing, sexuelle Belästigung, finanzieller Betrug, Bestechung oder Korruption.
Im Allgemeinen unternimmt die CRI auch keine Maßnahmen, die mit dem Mandat anderer Behörden kollidieren würden.
Wenn der CRI einen Vorwurf wegen Fehlverhaltens erhält, der nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fällt, wird er zusammen mit dem Generalsekretär der LARI versuchen, die meldende Person an die Stelle zu verweisen, die für die Untersuchung der jeweiligen Art von Fehlverhalten zuständig ist.
Eine detaillierte Beschreibung des Aufbaus der Untersuchungen und Ermittlungen der CRI finden Sie in den Abschnitten 6-12 der Geschäftsordnung der Nationalen Kommission für die Integrität der Forschung.
Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Schritte zusammen:
Gemäß der Satzung der LARI ist die CRI das einzige Gremium, das befugt ist, Vorwürfe von Fehlverhalten in der Forschung zu untersuchen, die sich auf Forschung beziehen, die bei LARI-Mitgliedsorganisationen durchgeführt oder von der FNR finanziert wird. Der Hauptzweck des CRI besteht darin, sicherzustellen, dass Untersuchungen von mutmaßlichem Fehlverhalten in der Forschung auf unabhängige, unparteiische und unvoreingenommene Weise durchgeführt werden, und geeignete und verhältnismäßige Abhilfemaßnahmen zur Wiederherstellung der Integrität der Forschung in Fällen von Fehlverhalten in der Forschung zu ermitteln. Auf diese Weise unterstützt die LARI ihre Mitgliedsorganisationen bei der Wahrnehmung ihrer institutionellen Verantwortung für den Schutz der Integrität der Forschungsunterlagen, des Forschungsprozesses und der Forscher.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Empfehlungen, die in den Abschlussberichten der CRI beschrieben werden, liegt letztendlich bei der/den an dem Fall beteiligten LARI-Mitgliedsorganisation(en). Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen zum Schutz und gegebenenfalls zur Wiederherstellung der Integrität der Forschung durch die entsprechende Autorität unterstützt werden, sind die Gesprächspartner von LARI bei unseren Mitgliedsorganisationen institutionelle Führungskräfte.
Nicht zuletzt ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Untersuchungen der CRI keine Gerichtsverfahren sind. Die Integrität der Forschung basiert in erster Linie auf „soft law“, wie Verhaltenskodizes, Richtlinien und einem gemeinsamen Ethos. Aus diesem Grund sind weder die CRI noch die LARI im Allgemeinen in der Lage, rechtliche Empfehlungen oder Ratschläge zu Fragen zu geben, die in erster Linie mit dem Recht zu tun haben.
Mit diesem Formular können Sie LARI eine Anschuldigung wegen Fehlverhaltens in der Forschung melden.
Die Plattform zur Meldung von Fällen entspricht den höchsten Datenschutz- und Cybersicherheitsstandards.
Sie können eine Anschuldigung anonym oder mit identifizierenden Informationen melden.
Die Plattform ermöglicht es Ihnen auch, die Bearbeitung einer von Ihnen erstatteten Meldung zu verfolgen und mit der CRI zu kommunizieren.
Sollten Sie Fragen wissenschaftlicher Integrität haben, kommen Sie bitte in unser Büro in Belval oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.
Luxembourg Agency for Research Integrity (LARI)
8, avenue des Hauts-Fourneaux (3. Stock)
L-4362 Esch-sur-Alzette
Luxemburgische Agentur für die Integrität der Forschung (LARI)
8, avenue des Hauts-Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette
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