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Untersuchungen

Die LARI ist dafür verantwortlich, dass alle alle Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens an LARI-Mitgliedsorganisationen und in Bezug auf vom FNR geförderte Forschungsprojekte unabhängig untersucht werden.
Um sicherzustellen, dass die Untersuchungen und Ermittlungen unabhängig, unparteiisch und unvoreingenommen durchgeführt werden, unterhält die LARI die Nationale Kommission für die Integrität der Forschung (CRI).
Die CRI ist ein unabhängiger Ausschuss innerhalb der LARI und setzt sich aus renommierten internationalen Experten für Forschungsintegrität mit unterschiedlichem disziplinärem und geografischem Hintergrund zusammen.

Derzeit besteht die CRI aus sieben Mitgliedern (weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Über uns).
Wie die CRI arbeitet, insbesondere wenn es um die Behandlung von Vorwürfen von Fehlverhalten in der Forschung geht, ist in der Geschäftsordnung für die Nationale Kommission für Integrität in der Forschung festgelegt.
Das wichtigste normative Leitdokument der CRI sowie der LARI im Allgemeinen ist die neueste Version des Europäischen Verhaltenskodex für Integrität in der Forschung.

Die CRI kann von jedem angerufen werden, der Kenntnis von einem Fall von Fehlverhalten in der Forschung in einer LARI-Mitgliedsorganisation oder in der von der FNR finanzierten Forschung hat oder den begründeten Verdacht hat, dass ein solches Fehlverhalten vorliegt.
Anschuldigungen können über die Plattform zur Meldung von Fällen unten auf dieser Seite oder schriftlich an den Generalsekretär der LARI gerichtet werden.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Anschuldigung melden möchten, können Sie sich an den Generalsekretär der LARI wenden, um sich vertraulich beraten zu lassen.
Solche Ersuchen um Rat und Anleitung stellen keine Anschuldigung dar und werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an die CRI weitergeleitet.

Grundsätze

Unabhängigkeit

Das CRI setzt sich aus Experten für Forschungsintegrität zusammen, die außerhalb Luxemburgs ansässig sind und nicht mit den LARI-Mitgliedsorganisationen oder dem luxemburgischen Forschungssystem im Allgemeinen verbunden sind.
Sie sind bei ihren Untersuchungen und Ermittlungen nicht an Weisungen der LARI-Mitgliedsorganisationen, des LARI-Verwaltungsrats oder der Mitglieder des LARI-Sekretariats gebunden.

Unparteilichkeit

Alle Untersuchungen und Ermittlungen werden mit Unparteilichkeit und Neutralität gegenüber den an einer Untersuchung beteiligten Parteien durchgeführt.
Die CRI handelt als Hüterin der Integrität der Forschung.
Es ist nicht der Anwalt einer der an einer Untersuchung beteiligten Parteien.

Unvoreingenommenheit

Die CRI unternimmt alle angemessenen Schritte, um sicherzustellen, dass die Ermittlungen und Untersuchungen unvoreingenommen sind.
Mitglieder der CRI, die sich in einem Interessenkonflikt befinden könnten, sind von den Ermittlungen und Untersuchungen ausgeschlossen.
Die Untersuchungen werden von den Ausschussmitgliedern geleitet, die über die größte Sachkenntnis in einem bestimmten Fall verfügen, und, falls erforderlich, von externen Experten unterstützt.

Anwendungsbereich & REMIT

Die Aufgabe des CRI besteht darin, alle Vorwürfe von Fehlverhalten in der Forschung zu untersuchen, die sich auf Forschung beziehen, die bei LARI-Mitgliedsorganisationen durchgeführt oder von der FNR finanziert wird.

Der Aufgabenbereich der CRI beschränkt sich auf die Untersuchung von mutmaßlichem Fehlverhalten in der Forschung.
Die Geschäftsordnung der Nationalen Kommission für Integrität in der Forschung definiert Fehlverhalten in der Forschung als eines oder mehrere der folgenden Dinge:

(i) Fälschungen, Verfälschungen und/oder Plagiate beim Vorschlagen, Durchführen oder Überprüfen von Forschungsarbeiten oder bei der Berichterstattung über Forschungsergebnisse.

a.
Fälschung bedeutet, Daten oder Ergebnisse zu erfinden und sie so aufzuzeichnen, als ob sie echt wären.

b.
Fälschung ist die Manipulation von Forschungsmaterialien, Geräten, Bildern oder Prozessen oder das unberechtigte Ändern, Weglassen oder Unterdrücken von Daten oder Ergebnissen.

c.
Ein Plagiat ist die Verwendung von Worten, Arbeiten oder Ideen anderer Personen, ohne die ursprüngliche Quelle zu nennen.

(ii) Andere inakzeptable Forschungspraktiken, die den Forschungsbericht verfälschen oder die Integrität des Forschungsprozesses oder der Forscher beeinträchtigen könnten.

Folglich werden andere Formen des Fehlverhaltens als Fehlverhalten in der Forschung von der CRI nicht untersucht.
Zu den anderen Formen des Fehlverhaltens gehören unter anderem Einschüchterung am Arbeitsplatz, Diskriminierung, Mobbing, sexuelle Belästigung, finanzieller Betrug, Bestechung oder Korruption.
Im Allgemeinen unternimmt die CRI auch keine Maßnahmen, die mit dem Mandat anderer Behörden kollidieren würden.

Wenn der CRI einen Vorwurf wegen Fehlverhaltens erhält, der nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fällt, wird er zusammen mit dem Generalsekretär der LARI versuchen, die meldende Person an die Stelle zu verweisen, die für die Untersuchung der jeweiligen Art von Fehlverhalten zuständig ist.

Struktur

Eine detaillierte Beschreibung des Aufbaus der Untersuchungen und Ermittlungen der CRI finden Sie in den Abschnitten 6-12 der Geschäftsordnung der Nationalen Kommission für die Integrität der Forschung.
Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Schritte zusammen:

  1. LARI erhält eine Anschuldigung wegen Fehlverhaltens in der Forschung.
  2. Der Generalsekretär der LARI informiert den Vorsitzenden des CRI unverzüglich über die Anschuldigung.
  3. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des CRI führen eine erste Untersuchung durch, um festzustellen, ob die Anschuldigung in den Bereich und die Zuständigkeit des CRI fällt und ob sie glaubwürdig genug ist, um eine Untersuchung zu rechtfertigen.
    Sie können den gesamten CRI-Ausschuss konsultieren.
    Der Generalsekretär der LARI kann sich mit der/den Person(en) oder der/den Organisation(en), die den Vorwurf gemeldet haben, in Verbindung setzen, um zusätzliche Informationen einzuholen, wenn der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende die ursprünglich gemeldeten Informationen für unzureichend halten, um eine Entscheidung zu treffen.

  4. Wenn die Anschuldigung als glaubwürdig erachtet wird und in den Bereich und die Zuständigkeit der CRI fällt, wird der Fall für eine Untersuchung akzeptiert.
    Andernfalls wird der Fall für eine Untersuchung abgelehnt und die Person(en) oder Organisation(en), die den Fall melden, werden innerhalb von 30 Werktagen über die Entscheidung informiert.
  5. Wenn der Fall zur Untersuchung angenommen wird, wird ein CRI-Mitglied mit der Leitung der Untersuchung beauftragt (der „erste Leser“) und ein zweites CRI-Mitglied wird zur Unterstützung des ersten Lesers eingesetzt (der „zweite Leser“).
    In der Regel wird das CRI-Mitglied mit dem größten Fachwissen in dem Forschungsbereich, auf den sich die Anschuldigung bezieht, als erster Leser ausgewählt.

  6. Die Entscheidung, eine Untersuchung einzuleiten, wird in der Regel mitgeteilt an:
    i) dem LARI-Vorstand,
    ii) die Person(en) oder Organisation(en), die den Fall gemeldet haben (der „Beschwerdeführer“)
    iii) die LARI-Mitgliedsorganisation(en), die direkt in den Fall involviert sind,
    iv) die Person(en), auf die sich die Anschuldigung bezieht (der „Beklagte“).
    Die CRI kann es jedoch für notwendig erachten und behält sich das Recht vor, die Entscheidung zur Einleitung einer Untersuchung allen oder einigen dieser Parteien nicht mitzuteilen, wenn eine solche Mitteilung die Untersuchung gefährden könnte.

  7. Der erste Leser und der zweite Leser holen mit Unterstützung des LARI-Generalsekretärs Stellungnahmen ein und sammeln Beweise.
    Der Generalsekretär der LARI dient als Hauptgesprächspartner zwischen der CRI und den an einer Untersuchung beteiligten Parteien und Zeugen.

  8. Der erste und der zweite Leser berichten bei den monatlichen CRI-Sitzungen über die Ergebnisse der Untersuchung, und die gesamte CRI diskutiert über den Fortschritt der Untersuchung.
  9. Nach Abschluss der Untersuchung verfasst der erste Leser mit Unterstützung des zweiten Lesers eine abschließende Bewertung der Untersuchungsergebnisse.
  10. Die endgültige Bewertung wird der gesamten CRI zur Diskussion und Genehmigung vorgelegt.
    Falls erforderlich, wird die Untersuchung fortgesetzt, bis die Genehmigung erteilt wird.

  11. Nach Genehmigung der abschließenden Bewertung verfassen der erste und der zweite Leser in enger Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär der LARI einen Abschlussbericht, der wiederum von der gesamten CRI genehmigt werden muss.
    Die Abschlussberichte, die streng vertrauliche Dokumente sind, müssen folgende Informationen enthalten: i) eine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse, ii) eine Bewertung der Untersuchungsergebnisse, einschließlich einer klaren Aussage, ob ein Fehlverhalten in der Forschung vorlag, iii) eine Bewertung der Schwere des Fehlverhaltens in der Forschung, falls zutreffend, iv) Empfehlungen zu korrigierenden, wiederherstellenden und/oder präventiven Maßnahmen, v) gelernte Lektionen.

  12. Der abschließende Bericht wird an die an dem Fall beteiligte(n) LARI-Mitgliedsorganisation(en) gesendet.
    Die LARI-Mitgliedsorganisation(en) müssen den Bericht zumindest an die Person(en) weiterleiten, auf die sich der Vorwurf bezieht, und alle Parteien, deren Mitarbeit für die Umsetzung der empfohlenen Abhilfemaßnahmen erforderlich ist, ordnungsgemäß informieren.
    Darüber hinaus wird eine Kopie des Abschlussberichts ohne personenbezogene Daten an den LARI-Verwaltungsrat geschickt.

  13. Die CRI informiert über den Generalsekretär der LARI alle Parteien und Zeugen, mit denen sie während der Untersuchung kommuniziert hatte, über den Abschluss der Untersuchung und teilt ihnen mit, welche LARI-Mitgliedsorganisation(en) den Abschlussbericht erhalten hat/haben.
  14. Die an einem Fall beteiligte(n) LARI-Mitgliedsorganisation(en) müssen LARI rechtzeitig über Maßnahmen informieren, die als Reaktion auf Empfehlungen aus Abschlussberichten ergriffen wurden.
Die CRI ist in der Regel bestrebt, Ermittlungen in einem Zeitrahmen von fünf Monaten abzuschließen.
Die Erfahrung zeigt jedoch deutlich, dass die Dauer einer Untersuchung stark von der Komplexität eines Falles abhängt.
Infolgedessen kann für einige Untersuchungen ein längerer Zeitrahmen erforderlich sein.
Wenn dies der Fall ist, werden die Parteien, die über die Einleitung der Untersuchung informiert wurden, monatlich über den Fortschritt der Untersuchung informiert.

Behörde

Gemäß der Satzung der LARI ist die CRI das einzige Gremium, das befugt ist, Vorwürfe von Fehlverhalten in der Forschung zu untersuchen, die sich auf Forschung beziehen, die bei LARI-Mitgliedsorganisationen durchgeführt oder von der FNR finanziert wird. Der Hauptzweck des CRI besteht darin, sicherzustellen, dass Untersuchungen von mutmaßlichem Fehlverhalten in der Forschung auf unabhängige, unparteiische und unvoreingenommene Weise durchgeführt werden, und geeignete und verhältnismäßige Abhilfemaßnahmen zur Wiederherstellung der Integrität der Forschung in Fällen von Fehlverhalten in der Forschung zu ermitteln. Auf diese Weise unterstützt die LARI ihre Mitgliedsorganisationen bei der Wahrnehmung ihrer institutionellen Verantwortung für den Schutz der Integrität der Forschungsunterlagen, des Forschungsprozesses und der Forscher.  

Die Verantwortung für die Umsetzung der Empfehlungen, die in den Abschlussberichten der CRI beschrieben werden, liegt letztendlich bei der/den an dem Fall beteiligten LARI-Mitgliedsorganisation(en). Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen zum Schutz und gegebenenfalls zur Wiederherstellung der Integrität der Forschung durch die entsprechende Autorität unterstützt werden, sind die Gesprächspartner von LARI bei unseren Mitgliedsorganisationen institutionelle Führungskräfte.  

Nicht zuletzt ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Untersuchungen der CRI keine Gerichtsverfahren sind. Die Integrität der Forschung basiert in erster Linie auf „soft law“, wie Verhaltenskodizes, Richtlinien und einem gemeinsamen Ethos. Aus diesem Grund sind weder die CRI noch die LARI im Allgemeinen in der Lage, rechtliche Empfehlungen oder Ratschläge zu Fragen zu geben, die in erster Linie mit dem Recht zu tun haben.

Meldung eines Verdachts auf Fehlverhalten in der Forschung

Mit diesem Formular können Sie LARI eine Anschuldigung wegen Fehlverhaltens in der Forschung melden.
Die Plattform zur Meldung von Fällen entspricht den höchsten Datenschutz- und Cybersicherheitsstandards.
Sie können eine Anschuldigung anonym oder mit identifizierenden Informationen melden.
Die Plattform ermöglicht es Ihnen auch, die Bearbeitung einer von Ihnen erstatteten Meldung zu verfolgen und mit der CRI zu kommunizieren.